Gebührenstruktur für das einheitliche Patent beschlossen
24. Juni 2015
Das Europäische Patentamt (EPO) berichtet:
Der Engere Ausschuss des Verwaltungsrats der EPO hat am 24. Juni mit der erforderlichen Dreiviertelmehrheit den Vorschlag „True Top 4“ des Europäischen Patentamts über Jahresgebühren für das einheitliche Patent genehmigt. Die vorgeschlagenen Gebühren, die das Hoheitsgebiet der 25 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten abdecken, entsprechen der Gesamtsumme der Jahresgebühren für die vier Länder, in denen europäische Patente derzeit am häufigsten validiert werden (Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich und Niederlande).
Nach dem geltenden System müssen europäische Patente nach der Erteilung durch das EPA in jedem Land, in dem Schutz begehrt wird, einzeln validiert werden. Dies ist mit hohem administrativem und finanziellem Aufwand für die Unternehmen, insbesondere für KMU, verbunden. Deshalb werden europäische Patente derzeit im Schnitt nur in drei oder vier der teilnehmenden Mitgliedstaaten validiert. Unternehmen sind damit in anderen europäischen Ländern ohne Schutz und angreifbar für illegale Nachahmer. Das geltende System steht der Schaffung eines wirklich einheitlichen europäischen Markts für Innovation im Wege und benachteiligt europäische Firmen gegenüber ihren Konkurrenten insbesondere aus den USA und Asien, die ihre Produkte auf ihren großen nationalen oder regionalen Märkten leichter und billiger platzieren können, bevor sie ihre Erfindungen weltweit vermarkten.
Deshalb ist die Schaffung eines einheitlichen Patents für die EU-Mitgliedstaaten ein wichtiger Schritt, auf den seit mehr als 40 Jahren gewartet wird. Mit diesem ersten Beschluss des Engeren Ausschusses zu den Jahresgebühren ist das System für einen einheitlichen Patentschutz in Europa in greifbare Nähe gerückt.
In welchem Umfang werden die Kosten nach dem Vorschlag „True Top 4“ reduziert? In den ersten zehn Jahren – der durchschnittlichen Lebensdauer eines europäischen Patents – betragen die Jahresgebühren für ein einheitliches Patent weniger als 5 000 EUR, und die Gesamtsumme für seine Aufrechterhaltung über die volle Laufzeit von 20 Jahren liegt knapp über 35 500 EUR (s. nachstehende Tabelle). Zum Vergleich: nach dem geltenden System sind in denselben 25 Mitgliedstaaten bis zu 29 500 EUR für die ersten zehn Jahre und fast 159 000 EUR für die vollen 20 Jahre zu zahlen. Die nunmehr beschlossene Gebührentabelle für das einheitliche Patent nach dem Vorschlag „True Top 4“ stellt somit eine Ermäßigung von 78 % gegenüber dem geltenden System dar.
Deutlich gesenkt werden auch die derzeitigen Transaktionskosten, einschließlich Übersetzungskosten und Gebühren, die in jedem einzelnen Mitgliedstaat durch Patentanwälte oder Spezialdienstleister zu zahlen sind; bei einem durchschnittlichen, in vier Ländern validierten Patent werden diese Kosten praktisch halbiert.
Aufgrund der niedrigen Gebühren vor allem in den ersten zehn Jahren ist das einheitliche Patent sehr interessant für Unternehmen, insbesondere KMU, sowie für Universitäten, Forschungszentren und Einzelerfinder. Zudem wurden für KMU und ähnliche Einheiten in EU-Mitgliedstaaten, die keine EPA-Amtssprache (Deutsch, Englisch oder Französisch) als Landessprache haben, gesonderte Regelungen für den finanziellen Ausgleich der Übersetzungskosten beschlossen. Bei der künftigen Überwachung und regelmäßigen Überprüfung des einheitlichen Patentsystems werden die Mitgliedstaaten außerdem besonders auf die Nutzung des Systems durch kleine Einheiten wie KMU achten und können bei Bedarf weitere spezifische Maßnahmen genehmigen.
Wie geht es nun weiter? Der Beschluss des Engeren Ausschusses über die Höhe der Jahresgebühren ist Teil eines Pakets, das sowohl die Gebührenbeträge für das einheitliche Patent als auch den Verteilungsschlüssel für die Einnahmen aus den Jahresgebühren umfasst. Derzeit werden die Jahresgebühren für europäische Patente von jedem Mitgliedstaat erhoben, in dem das Patent validiert wird, und von diesen Einnahmen zahlen die Mitgliedstaaten dann 50 % an das EPA. Da die Jahresgebühren für das einheitliche Patent kollektiv an das EPA zu zahlen sind, muss festgelegt werden, wie diese Einnahmen unter den teilnehmenden Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.
Der Engere Ausschuss hat bereits große Fortschritte bei der Festlegung eines möglichen Verteilungsschlüssels gemacht. Es wird davon ausgegangen, dass das Gesamtpaket aus Jahresgebührenbeträgen und dem Verteilungsschlüssel in diesem Herbst abgeschlossen und verabschiedet werden kann.
Vergleich der Jahresgebühren
Jahr | True TOP 4 | 25 MS |
---|---|---|
€ |
€ |
|
2 |
35 |
0 |
3 |
105 |
1 298 |
4 |
145 |
1 874 |
5 |
315 |
2 545 |
6 |
475 |
3 271 |
7 |
630 |
3 886 |
8 |
815 |
4 625 |
9 |
990 |
5 513 |
10 |
1 175 |
6 416 |
11 |
1 460 |
7 424 |
12 |
1 775 |
8 473 |
13 |
2 105 |
9 594 |
14 |
2 455 |
10 741 |
15 |
2 830 |
11 917 |
16 |
3 240 |
13 369 |
17 |
3 640 |
14 753 |
18 |
4 055 |
16 065 |
19 |
4 455 |
17 660 |
20 |
4 855 |
19 197 |
Gesamt |
35 555 |
158 621 |
Quelle: Pressemitteilung des EPA vom 24.06.2015